Systemhaus EHST AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Systemhaus EHST

§ I. Änderungen und Geltungsbereich der AGB
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Lokalen- und Internet-Dienstleistungen zwischen dem Systemhaus EHST und ihren Kunden.

  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge (Aufträge/Bestellungen), auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn das Systemhaus EHST ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.

  3. das Systemhaus EHST behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Gegenüber Bestandskunden gelten die abgeänderten AGB nur unter den besonderen Anforderungen der nachfolgenden §4 Absatz 4.

  4. Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die das Systemhaus EHST nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen.

    das Systemhaus EHST wird dem Kunden die abgeänderten Systemhaus EHST vier Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten in Textform per Post oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von Systemhaus EHST seine Zustimmung zu den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge.

    Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch das Systemhaus EHST berechtigt, den Vertrag nach Nr. 6 Ziff. 3 mit ordentlicher Frist zu kündigen.
§ II Zustandekommen der Kummnikation und Bestellungen/Verträgen
  1. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind Angebote und telefonische Auskünfte vom Systemhaus EHST unverbindlich. Maßgeblich sind jeweils die auf der Webseite vom Systemhaus EHST unter https://www.systemhaus-ehst.de/ veröffentlichten Angebote und deren jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

  2. Aufträge des Kunden können in Textform per E-Mail, Post oder per Fax entgegengenommen werden. Eine Auftragserteilung per Telefon nicht möglich, das Systemhaus EHST wird auf solche Anfragen hin jedoch dem Kunden ein Angebot per E-Mail unterbreiten.

  3. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich und im Einzelfall eine schriftlich Bestätigung verlangt, ist er damit einverstanden, dass ihm Informationen zu laufenden Verträgen per E-Mail übermittelt werden. Dies gilt auch für vertrauliche Informationen wie insbesondere die Zugangsdaten für vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen.

  4. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung wird die Collectia GmbH, Brunnwiesenstr. 4, 94469 Deggendorf, die in ihrer Datenbank zu dem Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern das Systemhaus EHST sein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet das Systemhaus EHST Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
§ III Leistungsumfang
  1. das Systemhaus EHST ist zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die das Systemhaus EHST keinen Einfluss hat. Es kann daher zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches des Systemhaus EHST haben, insbesondere Störungen des Internets oder durch höhere Gewalt.

  2. Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet das Systemhaus EHST eine Verfügbarkeit ihrer über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 99,5% im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im wesentlichen betriebsbereit sind.

    Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände:

    - Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die das Systemhaus EHST keinen Einfluss hat
    - Unterbrechungen durch Naturkatastrophen und höhere Gewalt durch dritte
    - kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes bei Wartungsarbeiten, die erforderlich sind, um z.B. durch Updates zu installieren

  3. Die garantierte Mindestverfügbarkeit lässt sich durch optional hinzubuchbare "Service-Garantie" erhöhen. Die zusätzlichen Bedingungen der "Service-Garantie" werden in einer gesonderten Produktbeschreibung aufgeführt. Diese gelten zusätzlich zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen. das Systemhaus EHST GmbH erstattet dem Kunden entstandene Schäden, wenn die "Service-Garantie" nicht eingehalten wird. Die Erstattung erfolgt in Form einer Gutschrift auf das Kundenkonto.

    Die Erstattung kann nur dann erfolgen, wenn der Kunde diese innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalendermonats, für den er die Gutschrift beantragt hat, bei dem Systemhaus EHST in Textform per Post oder Fax angezeigt hat. Eine solche Gutschrift kann grundsätzlich erst nach Ablauf des betroffenen Monats beantragt werden, in der die Nichteinhaltung entstanden ist. Für den rechtzeitigen Eingang ist das Datum des Poststempels beziehungsweise des Faxeingangs maßgeblich.

    Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die maximale Höhe der Gutschrift 100% der Monatsmiete des vom Kunden bei dem Systemhaus EHST gebuchten Produktes, für welches die "Service-Garantie" nicht eingehalten wurde.

  4. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führt das Systemhaus EHST regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfälle der Leistungen verbunden sind, wird das Systemhaus EHST diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen und den Kunden hierauf zuvor hinweisen.

  5. Um ein hohes Sicherheitsniveau zu halten, werden regelmäßig Software-Updates eingespielt. Hierdurch kann sich der Umfang und die Ausgestaltung der vom Systemhaus EHST erbrachten Leistungen ändern. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch auch Änderungen an vom Kunden hinterlegten Inhalten bzw. vom Kunden installierten Anwendungen erforderlich werden. Soweit möglich, wird das Systemhaus EHST den Kunden hierauf zuvor hinweisen. Sollte eine solche System-Aktualisierung für den Kunden unzumutbare Änderungen erforderlich machen, kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen.

  6. das Systemhaus EHST ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Dienstleistungen ganz oder zum Teil durch Dritte erbringen zu lassen.

  7. Während der Laufzeit eines Vertrages ist ein Wechsel in einen Tarif mit mehr Leistung (upgrade) auf Wunsch des Kunden jederzeit möglich. Ggf. anfallende Gebühren für den Wechsel sind bei dem Systemhaus EHST vorab zu erfragen. Mit dem vollzogenen Wechsel beginnt ein neuer Vertrag auf der Grundlage der beim Wechsel geltenden Leistungsbeschreibung und Allgemeinen Geschäftsbedinungen und ggf. mit neuer Mindestlaufzeit. Im Falle eines Wechsels auf einen höherwertigen Tarif werden nicht verbrauchte Zahlungen des Kunden für den alten Tarif gutgeschrieben.

  8. Soweit im einzelnen Vertrag nichts abweichendes vereinbart wurde, erbringt das Systemhaus EHST Supportleistungen durch die Beantwortung von Kundenfragen per E-Mail, Fax, ICQ, Skype oder Telefon, unsere Servicezeiten: Montag - Freitag  08:00 - 20:00 Uhr und am Wochenende 10:00 - 18:00 Uhr.
§ IV Entgelte & Zahlungsbedingungen
  1. Soweit nicht ein anderer Abrechnungsmodus vereinbart ist, sind nutzungsunabhängige Entgelte im Voraus für die in der Leistungsbeschreibung genannte Abrechnungsperiode zu zahlen. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.

  2. das Systemhaus EHST bietet dem Kunden die Möglichkeit an, anfallende Beträge bequem per SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Der Kunde kann hierzu bei Auftragserteilung und auch während der Laufzeit eines Vertrages eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen. Diese Einzugsermächtigung gilt auch für neue, vom Kunden mitgeteilte Bankverbindungen und ist jederzeit widerruflich. Für unberechtigte Rücklastschriften berechnet das Systemhaus EHST eine Bearbeitungsgebühr von 9,95 €. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Systemhaus EHST gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist

  3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen per SEPA-Überweisung oder PayPal zu bezahlen.

  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann das Systemhaus EHST ihre Leistungen nach vorheriger Ankündigung einschränken oder sperren; dies gilt auch für Domains, die für den Kunden registriert wurden. Für eine solche Sperrung hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 9,95 € zu zahlen, soweit er nicht nachweist, dass im Einzelfall gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  5. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag in Verzug, der einem monatlichen Entgelt entspricht, kann das Systemhaus EHST das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

  6. Der Kunde kann gegen Forderungen des Systemhaus EHST nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

  7. Wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung können sich auch bei den von dem Systemhaus EHST bereitgestellten Leistungen die Kosten durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ändern (etwa durch Erhöhung der Energie- und Telekommunikationskosten).

    das Systemhaus EHST behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird das Systemhaus EHST den Kunden ausdrücklich hinweisen.
§ V Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Anmeldung seine persönlichen Daten, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung auch seine Bankverbindung richtig und vollständig anzugeben und dem Systemhaus EHST Änderungen an diesen Daten unverzüglich durch Änderung der persönlichen Daten im Kundenbereich des Systemhaus EHST mitzuteilen.

  2. Die Anmeldung einer Domain beim zuständigen Vergabestelle, ihre Ummeldung oder Abmeldung erfordert die Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers. Der Kunde wird bei sämtlichen von ihm erteilten Aufträgen, die eine Änderung des Status einer Domain erforderlich machen, seine Zustimmung unverzüglich in der jeweils erforderlichen Form erteilen.

  3. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten sogleich zu ändern und vor Dritten geheimzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für jeglichen Missbrauch seiner Zugangsdaten durch Dritte, wenn er diesen verschuldet hat.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichende Sicherungskopien seiner hinterlegten Inhalte anzufertigen und vorzuhalten. Soweit nicht anders vereinbart, führt das Systemhaus EHST tägliche eine Sicherung der Kundeninhalte durch, und hält diese Backups 21 Tage vor.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der von dem Systemhaus EHST zur Verfügung gestellten Dienste die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Störung des Betriebs der Server von dem Systemhaus EHST führen könnten.

    Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen:

    • Illegale, gewaltverherrlichende oder verhetzende Angebote und Inhalte
    • Raubkopien aller Art sowie Links auf solche Inhalte oder Angebote
    • Downloads von Raubkopien über die Server vom Systemhaus EHST
    • Audio- und / oder Videofiles ohne Erlaubnis des Urhebers
    • Verbotene pornographische Inhalte
    • Jegliche Form des Versandes von Massenmails
    • Jegliche Form des unaufgeforderten Versandes von E-Mails zu Werbezwecken
    • Jeder Versuch diesem System Schaden zuzufügen
    • Jeder Versuch den Zugang missbräuchlich zu benutzen

  6. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Prüfung der von ihm hinterlegten Inhalte durch das Systemhaus EHST nicht erfolgt, sondern er selbst für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte verantwortlich ist.

  7. das Systemhaus EHST führt regelmäßig automatisier Malwareprüfungen durch, sollte ein Befall durch das Systemhaus EHST festgestellt werden, wird der Kunde per E-Mail über den Befall informiert und Ihm eine Frist von 48 Stunden zur Beseitigung der Malware gewährt, sollte bei Ablauf der Frist die Malware noch immer vorhanden sein, wird der betroffe Account bzw. Server durch das Systemhaus EHST bis auf weiteres gesperrt.

  8. das Systemhaus EHST ist berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender, konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen Unterlassung der vom Kunden vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unzutreffend sind, oder bei Ermittlungen durch staatliche Behörden. Soweit möglich, wird das Systemhaus EHST dem Kunden vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist, wird das Systemhaus EHST den Kunden nachträglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder das Systemhaus EHST aufgrund festgestellter Verstöße den Vertrag außerordentlich kündigen kann.

  9. Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Kunde eine solche Fehlfunktion an den von ihn genutzten Einrichtungen des Systemhaus EHST feststellen, wird er das Systemhaus EHST umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen.
§ VI Vertragslaufzeit & Kündigung
  1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.

  2. Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 1, 3, 6 und 12 Monaten verlängern sich jeweils um die angegebene Laufzeit automatisch, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

  3. Soweit einer Partei nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein ordentliches Sonderkündigungsrecht zusteht, ist der Vertrag unabhängig von einer vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

  4. Eine Kündigung kann nur in Textform per E-Mail, per Brief, Fax oder über den gesicherten Kundenbereich erfolgen, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.

  5. Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser anzugeben, was mit für ihn registrierten Domains geschehen soll. Erteilt der Kunde insoweit auch auf Nachfrage des Systemhaus EHST keine rechtzeitige Anweisungen, ist das Systemhaus EHST berechtigt, die Domains zu löschen (Close). Erfolgt die Kündigung durch das Systemhaus EHST, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass das Systemhaus EHST den Kunden mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat.

  6. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch das Systemhaus EHST liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

    - Der Kunde gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung in Verzug oder der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.

    - Der Kunde ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzantrag eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.

    - Der Kunde verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch das Systemhaus EHST nicht unverzüglich ab.
§ VII Gewährleistung und Haftung
  1. das Systemhaus EHST haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Störungen und technischen Problemen in technischen Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches des Systemhaus EHST liegen. das Systemhaus EHST haftet auch nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden beruhen, insbesondere der Pflicht, die hinterlegten Daten zu sichern.

  2. Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.

  3. das Systemhaus EHST haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht). Bei Nichteinhaltung der Mindestverfügbarkeit haftet das Systemhaus EHST, sofern nicht abweichend vereinbart, je bezogener Leistung maximal in einer Höhe die der Monatsmiete der von der Nichteinhaltung betroffenen Leistung entspricht. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet das Systemhaus EHST für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.

  4. Der Kunde haftet für sämtliche direkten und mittelbaren Schäden (auch entgangenen Gewinn), das Systemhaus EHST aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus § V dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, das Systemhaus EHST von Ansprüchen Dritter jedweder Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem ihm überlassenen Speicherplatz abgelegt hat. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch Rechtsverteidigungskosten von dem Systemhaus EHST (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten).
§ VIII Datenschutz
  1. Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

    das Systemhaus EHST weist gemäß §33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister vom Systemhaus EHST in notwendigem Umfang weitergeleitet werden.

    Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde hierzu einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfasst und an den Provider zu Abrechnungszwecken übermittelt.

    Der Provider ist berechtigt, solche zur Abrechnung relevanten Daten dauerhaft zu speichern.
§ X Sonstiges
  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner eventuellen Anlagen sowie dieser Allgemeinenen Geschäftsbedinungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser Allgemeinenen Geschäftsbedinungen im übrigen nicht berührt werden.

    Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich und unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen Allgemeinenen Geschäftsbedinungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

    Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese Allgemeinenen Geschäftsbedinungen eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

    Alle angebotenen Leistungen und Angaben sind freibleibend.
§ IX Ergänzende Bestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Eisenhüttenstadt. Dies gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

  3. Änderungen getroffener vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
[Stand 21.01.2020]